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Theorielehrgänge:
Nächster Theorielehrgang
im September ! Genauer Termin steht noch nicht fest.
Anmeldungen sind noch möglich.
Die große Freiheit erleben und den Wind um die Nase wehen
lassen ! Rechtzeitig um den Motorradführerschein kümmern. Jetzt
Theorie büffeln und pünktlich in den Sommer starten !
Achtung !
Zum 1. September 2009 Inkrafttreten der 46. Verordnung zur
Änderung der StVO! Neue Regeln, Begriffe, Systematik und Präsentation
der Verkehrszeichen. Die Fahrschüler können sich freuen, denn in Zukunft
gibt es ein paar Verkehrszeichen weniger zu büffeln. Doch in der Praxis kommen
dafür neue Herausforderungen auf sie und alle Autofahrer zu.
Genaue
Informationen dazu gibt es in der Fahrschule.
Zum Schmunzeln: http: // www. youtube.com/
" Die lustigsten Verkehrschilder"
Ab dem 01.03.2009 erfolgt die
theoretische Prüfung am PC. Keine
Angst! Vorbereitung dazu ist in der
Fahrschule am PC Arbeitsplatz möglich. Lehrmittel LPS offline dazu gibt es in
der Fahrschule- für das lernen zu Hause am PC.
Ab 29.10.2008 neue Reglung in der
Führerscheinprüfung. Nach der Dritten nicht bestandenen Prüfung müssen keine 3
Monate mehr gewartet werden, sondern jetzt gilt jeweils nur noch 14 Tage.
Ab dem 01.02.2008
neue amtliche Prüfungsfragen. Kein Problem ! Neues Lernmaterial gibt es in der
Fahrschule.
Zum absoluten Alkoholverbot für Fahranfänger:
Seit dem 01.08.2007
gilt die 0,0 Promille-Grenze für junge Fahrer, dass heißt alle motorisierten
Verkehrsteilnehmer unter
21 Jahren, egal ob Probezeit oder nicht, dürfen keinen Tropfen Alkohol zu sich
nehmen wenn sie fahren wollen.
Was viele nicht wissen, Probezeit und
Altersgrenze müssen beachtet werden.
- Wer sich in der Probezeit
befindet, fällt immer unter das Alkoholverbot, egal wie alt er ist.
- Wer unter 21 Jahre alt
ist, fällt immer unter das Alkoholverbot, selbst wenn die Probezeit schon
vorbei ist.
- Wer eine Verlängerung der
Probezeit bekommt, fällt auch in den beiden Verlängerungsjahren unter das
Alkoholverbot.
- Um messtechnische
Probleme bei Atem-Alkoholkonzentration zu vermeiden, gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze,
so dass man nicht
befürchten muss bei
der Einnahme von Hustensaft oder 3 Weinbrandpralinen als Alkholsünder
dazustehen.
Folgendes Problem muss unbedingt beachtet
werden:
Die Probezeit endet nicht
2 Jahre nach ihrem Beginn, sondern 1 Tag später.
Eselsbrücke: Die Probezeit dauert zwei Jahre plus dem Rest von heute.
Das Alkoholverbot gilt rückwirkend ! Das
Alkoholverbot gilt ab 1.August für alle Fahranfänger, also auch für diejenigen,
die ihre Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben. Einen
bestimmten Stichtag beim Führerscheindatum gibt es also nicht.
Wie finde ich eine gute Fahrschule?

Weitere Tipps zum Fahren lernen

- Fragen Sie in Ihrem
Freundeskreis nach wer, wo, zu welchen Bedingungen seine
Führerscheinausbildung absolviert hat und wie er mit seiner Fahrschule
zufrieden war!
- Schauen Sie sich die
Webseiten von Fahrschulen an. Oft sind dort bereits viele Informationen
über die Fahrzeuge, Preise, Theorie- und Praxisausbildung hinterlegt.
Nehmen Sie telefonisch, oder besser noch persönlich Kontakt zu
Fahrschulen auf und lassen Sie sich beraten. Seriöse Fahrschulen werden
Ihnen bereits am Telefon umfassende Auskunft über alle wichtigen Dinge
(Fahrzeuge, Theorie- und Praxisausbildung, Preise) geben.
- Fragen Sie nach, ob
Sie unverbindlich an einem "Schnupperseminar" in der Theorie
oder Praxis teilnehmen können und entscheiden Sie sich dann. Sie
können sich dabei sehr gut ein Bild über den Ausbildungsstandard, die
Fahrlehrer, die Zufriedenheit der Fahrschüler, die Räumlichkeiten und
den Zustand der Fahrzeuge machen.
- Vorsicht bei allzu
deutlich hervorgehobenen Billigpreisen! Auch eine Fahrschule muss
kostendeckend arbeiten. Fahrschulen mit sogenannten Tiefstpreisen können
keine guten Fahrlehrer beschäftigen, da diese niemals für einen
"Appeal und ein Ei" arbeiten. Und Sie möchten doch sicherlich
einen ausgeglichenen und gut gelaunten Fahrlehrer an Ihrer Seite haben,
oder...?
- Falls Sie eine
Motorradausbildung absolvieren möchten (Klasse A), fragen Sie nach, ob
Ihr Fahrlehrer selbst Motorrad fährt und Ihnen die Grundfahraufgaben
(Geschicklichkeitsübungen) auch vorführen kann! Das ist leider schon
längst nicht mehr selbstverständlich. Wenn Ihr Fahrlehrer Sie in der
praktischen Ausbildung mit seinem eigenen Motorrad begleitet, wird er
Ihnen vieles zeigen können. Ein solcher Fahrlehrer wird Sie wesentlich
schneller zum Erfolg führen und ist auch in der Regel verständnisvoller
und einfühlsamer.
- Achten Sie darauf, dass
Sie die Termine der theoretischen und praktischen Ausbildung mit Ihren
beruflichen und privaten Terminen vereinbaren können. Sie sollten auf
diese Termine Einfluss nehmen können!
- Schauen Sie sich
ruhig auch die Preise an. Aber bedenken Sie immer, dass Ihnen eine
seriöse Fahrschule keinen Endpreis für Ihre Ausbildung nennen kann. Was
Sie tatsächlich am Ende Ihrer Ausbildung zahlen müssen, hängt zu einem
großen Teil von der Qualität und Effektivität ab mit der Ihre Ausbildung
erfolgt. Absolvieren Sie Ihre praktische Fahrausbildung nicht in einer
persönlichen oder geschäftlichen Stressphase. Ausgeschlafen und
ausgeruht sind Sie wesentlich aufnahmefähiger und kommen viel schneller
ans Ziel.
- Sorgen Sie dafür,
dass Sie ausreichende Mittel für Ihre Fahrausbildung zur Verfügung
haben. Wenn Sie Ihre Ausbildung kurz vor der praktischen Prüfung wegen
Geldmangel beenden müssen, dann haben Sie eine Menge Geld vernichtet.
Ein Führerschein Klasse B im Ersterwerb kann weniger als 1.000,- € oder
mehr als 1.300,- € kosten.
- In der praktischen
Ausbildung sollte stets eine Einweisung und natürlich Auswertung für
Ihre Übungen durchgeführt werden. Sie sollten also immer Ihren genauen
Ausbildungsstand kennen. Viele Fahrlehrer arbeiten dazu mit einem
"Leitfaden" der durch die Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände herausgegeben wird und sichern damit ab, dass Sie am
Ende der Ausbildung alles beherrschen, was zur erfolgreichen Prüfung
benötigt wird.
- Achten Sie auf
Pünktlichkeit! Fahrstunden in denen der Fahrlehrer Einkäufe oder andere
private Dinge erledigt, sollten der Vergangenheit angehören!
- Sollten Sie dennoch
mal über einige Dinge unzufrieden sein, sprechen Sie das gleich offen
und ehrlich an. Eine gute Fahrschule und ein guter Fahrlehrer werden
immer versuchen ganz individuell auf jeden Fahrschüler einzugehen. Wenn
Sie das Gefühl haben, an "die falsche Adresse" geraten zu
sein, dann wechseln Sie die Fahrschule. Das ist jederzeit möglich! Ihre
"alte Fahrschule" ist verpflichtet Ihnen über Ihre bisherige
Ausbildung in Theorie und Praxis eine Ausbildungsbescheinigung
auszuhändigen.
Viel Erfolg wünscht Ihnen die Fahrschule Gerold Wimmer!
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